Eine Familienpflegerin kommt zu Ihnen und ...
Die Dorfhelferin übernimmt spezielle Aufgaben im landwirtschaftlichen Haushalt, soweit es erforderlich ist auch Außenbetriebsarbeiten.
Je nach Familiensituation können die Kosten übernommen werden von
Voraussetzung für die Kostenerstattung einewr Familienpflegerin ist: Ein Kind unter 12/14 Jahren. Stationärer Krankenhaus-/Kuraufenthalt oder die Vorlage eines ärztlichen Attests.
Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersbegrenzung
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für eine vertrauensvolle Beratung zur Verfügung.